Mehr Geld, weniger Ausbildungsplätze?
Beschlossene Sache: Mindestausbildungsvergütung
Die Reform sieht neben der eingangs erwähnten Ausbildungsanhebung auf 515 Euro ab 2020 weitere Erhöhungen vor: Ab 2021 sollen Lehrlinge 550 Euro im ersten Lehrjahr verdienen, ab 2022 bereits 585 Euro und ab 2023 sogar 620 Euro. Auch im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr der Ausbildung soll die Vergütung erhöht werden: Um 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent auf das jeweilige Basisjahr. Einschränkungen bezüglich der Vergütung soll es lediglich für tarifgebundene Unternehmen geben.
Belastung für kleine Handwerksbetriebe?
„Aus Sicht des Handwerks bleibt die gesetzliche Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie und wird gerade die kleinen Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße belasten“, kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) die innerhalb der Bundesregierung gefundene Einigung zur Reform des Berufsbildungsgesetzes. Der ZDH warnt weiterhin davor, dass die Mindestausbildungsvergütung eine negative Auswirkung auf die Anzahl der Ausbildungsplätze haben könne: „Gerade vor dem Hintergrund einer sich eintrübenden Konjunktur muss die Politik dafür sorgen, dass die Einführung einer staatlichen Mindestausbildungsvergütung nicht zu einer strukturellen Schwächung des bemerkenswerten Ausbildungsengagements im Handwerk führt."
Höhere Abbrecherquote durch geringe Vergütung?
Doch Arbeitnehmerverbände sehen das anders. „Dort wo die Vergütung besonders niedrig ist, sind die Abbrecherquoten extrem hoch", erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, gegenüber dem Spiegel. „Viele steigen aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen“, analysiert Hannack. Ihre Schlussfolgerung: „Damit ist weder Betrieben noch Jugendlichen geholfen.“ Daher begrüßen die Gewerkschaften zwar die Reform der Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU), fordern jedoch gleichzeitig Nachbesserungen. In einem Vorstandsbeschluss des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) heißt es, dass Azubis in Zukunft 80 Prozent der durchschnittlichen Tarifvergütung aller Berufe bekommen sollten.
Reform hat auch Auswirkungen auf Fahrradbranche
Auch einige Fahrradhändler dürften von der Reform des Berufsbildungsgesetzes betroffen sein, beziffert die Info-Website www.ausbildung.de die durchschnittliche Ausbildungsvergütung für Fahrradmonteure doch auf 440 bis 720 Euro im ersten Lehrjahr. Die Vergütung eines Zweiradmechatronikers in Ausbildung liegt nicht viel höher.
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