EU überarbeitet Verordnung
Brüssel macht Marketingaktionen für Verbundgruppen einfacher
Die GVO vertikal - früher Franchisefreistellungsverordnung - läuft im Mai dieses Jahres aus. Ein überarbeiteter Vorschlag dieser Verordnung wurde von der Generaldirektion Wettbewerb der EU nun an die Mitgliedsstaaten und Kartellämter versandt, mit Veränderungen, welche bei den Verbundgruppen Freude auslösen dürften.
Denn bei gemeinsamen Werbeaktionen in den Medien haben mittelständischen kooperierende Händler künftig die Möglichkeit, bei einzelnen Produkten mit einem einheitlichen verbindlichen Preis aufzutreten und zwar über die gesamte Dauer einer Kampagne hinweg bis zu sechs Wochen. Bislang war das verboten. „Nur so kann ein unter einem Markennamen auftretendes Vertriebssystem ein entsprechendes Image beim Verbraucher aufbauen und damit neben der Preiswürdigkeit auch die mit der Vertriebsleistung verbundenen Serviceleistungen verdeutlichen“, heißt es vom ZGA. Man erhofft sich eine stärkere Position im Wettbewerb mit den filialisierenden Großbetrieben.
Eine weitere Änderung ist, dass die neue Verordnung auch für Mitglieds-Unternehmen mit mehr als 50 Mio. EUR Umsatz Gültigkeit haben, vorausgesetzt der Jahresumsatz dieses Großunternehmens macht nicht mehr als 15 % des Gesamtumsatzes der gesamten Verbundgruppe aus.
Es wird erwartet, dass die überarbeitete Verordnung ab Mai wirksam wird.
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