Prüfer plädiert für GS-Zeichen
Brust: Normen für E-Bike-Batterien sind nicht mehr zeitgemäß
den Stand der Technik abzubilden, würden die einheitlichen Prüfgrundsätze für eine GS-Zertifizierung den aktuellen Entwicklungen schnell angepasst. Wie jetzt zum Beispiel geschehen, wo der Arbeitskreis Fahrräder an der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) jüngst beschlossen hat, bei der Prüfung von E-Bike-Batterien deren zunehmende bauliche Kombination mit einem Ladegerät künftig stärker zu berücksichtigen.
Dazu Ernst Brust: „Akkus von Elektrofahrrädern werden immer komplexer und übernehmen viele Funktionen des Ladegerätes. Das eigentliche Ladegerät wird zum Netzteil zur Stromversorgung durch das Hausnetz. Die Funktionalitäten über die eigentliche Energiespeicherung hinaus werden in den üblichen Richtlinien und Normen nicht berücksichtigt. Weiter werden anwendungsbezogene Besonderheiten in der Nutzung nicht geprüft. Ein abnehmbarer Akku eines Elektrorades darf herunterfallen und er wird durch Regen und Reinigungen nass. Dies wird beispielsweise in dem Prüfgrundsatz der GS-Stellen mit einem Falltest simuliert.“
Bei diesem Falltest wird ein mindestens zu 80 % geladener Akku fünfmal aus 0,85 Metern Höhe auf eine Stahlplatte fallen gelassen – und zwar aus der Position, in der er per Hand getragen werden würde. Nach diesem Test darf der Akku keine äußerlich erkennbaren Schäden zeigen. Zudem darf innerhalb von 24 Stunden keine Gefahr vom Akku, zum Beispiel durch Brand oder Ausgasen, ausgehen.
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