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Bundesregierung am Zug:
Bundesrat fordert Verbot von Einweg-E-Tretrollern
die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern. Ein E-Scooter mit einem kaputten und nicht austauschbaren Akku sei sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden, erklärt der Bundesrat. Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Nachzulesen ist die Entschließung im Internet unter
www.bundesrat.de/
15. November 2019 von Jürgen Wetzstein
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