Eilmeldung:
Bundesrat macht Weg für Tretroller frei – aber mit Auflagen
Die wichtigste Änderung zur ursprünglichen Fassung der Verordnung liegt in der Altersfreigabe: So sollen E-Tretroller künftig für Jugendliche ab 14 Jahre freigegeben werden. Zunächst war für langsame Modelle eine Freigabe schon ab 12 Jahre angedacht gewesen.
Eine wichtige Streitfrage ist jetzt auch geklärt, nämlich, wo denn diese neue Fahrzeuggattung überhaupt fahren darf. Gehwege sind für die Tretroller tabu, das hatte Verkehrsminister Scheuer schon im Vorfeld deutlich gemacht und dabei bleibt es auch. D.h. künftig werden Autofahrer und Radfahrer auf Straßen bzw. Radwegen sich den Raum mit Tretrollernutzern teilen müssen. Ausnahmen sollen per Zusatzschilder möglich sein. Eine Höchstgeschwindigkeit der E-Tretroller wird mit 20 km/h vorgeschrieben, ebenso eine Versicherungspflicht.
Mit dem Bundesrats-Beschluss geht die Verordnung wieder zurück ans Verkehrsministerium. Wie es heißt, plane Scheuer eine Einführung der Verordnung „im Sommer“. Und der dauert bekanntlich drei Monate. Damit ist klar: Alle Anbieter, die bereits mit den Hufen scharren, um im deutschen Markt loszurollern, müssen sich noch ein wenig gedulden.
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