Flächendeckende Lösung erst ab 2020?
Bundesregierung: Keine Verpflichtung zur Fahrradmitnahme in ICEs
der Artikel 5 der EU-Verordnung 1371/2007 die Eisenbahnen zur Fahrradmitnahme nur insoweit, „als die tatsächlichen Gegebenheiten die Fahrradmitnahme zulassen“. Sie enthalte dagegen keine Verpflichtung, bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen darauf zu achten, dass sie für eine Mitnahme geeignet sind, schrieb der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kasparick in seiner Antwort. Bahnkritiker berufen sich immer wieder auf die genannte EU-Verordnung.
Die Bahn AG lehnt geeignete Umrüstungen von ICE-Zügen im Bestand aus Kostengründen ab und kündigte zudem an, dass sie Züge der Baureihen ICE 1 und 2 frühestens ab 2014 nach und nach durch Bahnen des Typs IC-X ersetzen will, die über Mehrzweckabteile verfügen. Erst bis zum Jahr 2020 sei eine Fahrradmitnahme auf allen ICE-Fernstrecken möglich (velobiz.de berichtete). Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Deutsche Bahn AG nicht schafft, was beim französischen Konkurrenzzug TGV längst möglich ist. An der fehlenden Nachfrage bei Reisenden kann es nicht liegen: Nach einer vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage halten 80 Prozent der Deutschen die Mitnahme von Fahrrädern im ICE für ein wichtiges Serviceangebot der Bahn: 57 Prozent würden ihr Fahrrad gern in diesem Zug mitnehmen, und 46 Prozent würden öfter mit dem ICE fahren, wenn ein Transport möglich wäre.
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