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Quelle: Velotech.de
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Kennzeichnung bei Pedelecs

CE oder GS-Zeichen: Ernst Brust erklärt die Unterschiede

CE oder GS sind Gütezeichen, die auch im Fahrradbereich Verwendung finden. Doch was sind die Unterschiede? Welche Voraussetzungen gelten, um beispielsweise für Pedelecs das eine oder andere Zeichen zu erhalten? Fahrradsachverständiger Ernst Brust will hier nun mit folgender Erläuterung für Aufklärung zu sorgen:

Quelle: Velotech.deCE-Zeichen Zuerkennung

„Fahrräder mit motorischer Trethilfe bis 25 km/h gelten unter bestimmten Bedingungen als Fahrräder und können ohne Zulassung vom Hersteller oder seinem Stellvertreter, z.B. dem Importeur, eigenverantwortlich in den Verkehr gebracht werden. Da sie über einen motorischen Antrieb verfügen, unterliegen sie der Maschinenrichtlinie.
Ihre elektrotechnische Ausstattung muss ebenfalls den genormten Anforderungen genügen, die elektromagnetische Verträglichkeit ist nachzuweisen.

Mit dem CE-Zeichen wird den Marktüberwachungsbehörden angezeigt, dass die Anforderungen harmonisierter normen eingehalten werden. Der Hersteller muss das nachweisen können, wenn er das CE-Zeichen anbringt. Harmonisierte Normen beschreiben aber nur vereinheitlichte Mindestanforderungen.
Dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz können sie nicht immer genügen. Was z. B. für einfachste Fahrräder konzipiet war, kann man nicht auf die
Betriebsfestigkeitsanforderungen anspruchsvoller Pedelec’s übertragen.

Das CE-Zeichen ist erforderlich, das GS-Zeichen kann freiwillig beantragt werden. Im Gegensatz zum CE-Zeichen wird das GS-Zeichen nur von akkreditierten und überwachten Stellen vergeben.

Es erfordert zusätzlich zu den Bedingungen für das CE-Zeichen:

  • Überprüfung der Serienfertigung. Ist gleichbleibende Qualität zu erwarten?
  • Test der Produkte nach den Prüfgrundsätzen der GS-Stellen (DIN-EN-Normen reichen vielfach nicht aus).
  • Überwachte und begrenzte Zeichenvergabe
  • Überwachung der Serienfertigung durch Stichproben

Für die Zuerkennung des GS-Zeichens müssen auch die gesetzlichen Vorschriften für die Fahrzeugkategorie erfüllt sein. So mancher Hersteller hat sich da Gedanken zu machen, ob er nicht ein Kraftfahrzeug als Fahrrad anbietet.

Übrigens: Bisher konnte noch kein GS-Zeichen für Pedelecs vergeben werden. Das liegt nicht an mangelhafter Betriebsfestigkeit.“

Eine Zusammenfassung hierzu bieten die beiden Grafiken in der Bildergalerie.

13. Januar 2011 von Jürgen Wetzstein

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