Selektiver Vertrieb:
Deuter gewinnt vor dem OLG Frankfurt
Die zweite Runde des Rechtsstreits zwischen Deuter und einem Händler, der die Ware über Amazon verkaufen wollte, ging an den Hersteller. Das Unternehmen sei berechtigt, ein selektives Vertriebssystem aufzubauen, das Händlern verbietet, ihre Produkte über Amazon & Co. zu verkaufen. Das OLG Frankfurt hob mit seiner Entscheidung ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Frankfurt vom Juni 2014 auf.
Das Interesse des Herstellers an einer qualitativ hochwertigen Darstellung der Produkte überwiege und rechtfertige solche Beschränkungen.
Gleichzeitig wurde in einem weiteren Punkt gegen Deuter geurteilt. So wurde entschieden, dass das Verbot, die Rucksäcke über Preisvergleichsseiten zu bewerben, unzulässig sei. Eine solche Maßnahme sei zur Aufrechterhaltung des Markenimages nicht notwendig, da diese Suchmaschinen nicht dem unmittelbaren Verkauf dienten, sondern lediglich dem Auffinden von Händlern.
Das zähe Ringen um die zulässigen Verkaufswege ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dem unterlegenen Händler bleibt der Weg zum Bundesgerichtshof.
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