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Die Neuregelung der Bundesregierungs soll Diensträder künftig noch attraktiver machen.
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Neuregelung der Bundesregierung

Dienstfahrräder bald steuerfrei

Wie die Bundesregierung in der letzten Woche bekannt gab, muss der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden. Auch Jobtickets sollen wieder steuerfrei werden.

Diese Änderungen an dem Gesetzentwurf „zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ sowie weitere 19 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschloss der Finanzausschuss am vergangenen Mittwoch in seiner Sitzung. Mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD zu, während AfD-Fraktion und FDP-Fraktion das Gesetz ablehnten. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Im Bereich Einkommensteuergesetz sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen an den Vorschriften über die Privatnutzung von Dienstwagen vor. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein CO2-Wert von höchstens 50 Gramm pro Kilometer nicht überschritten wird.

Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern wurden Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Zukunft steuerfrei gestellt. Die Änderungen treten Anfang 2019 in Kraft. Allerdings werden die künftig steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet, um eine "systemwidrige Überbegünstigung" gegenüber Arbeitnehmern, die diese Aufwendungen selbst aus ihrem versteuerten Einkommen bezahlen, zu verhindern.

Reaktionen der Parteien

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion würdigte die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommen Verbesserungen, etwa bei der Nutzung von Dienstfahrrädern und die wieder eingeführte Steuerfreiheit für Job-Tickets. Von der SPD-Fraktion kam der Hinweis, dass mit der Anrechnung auf die steuerliche Entfernungspauschale sichergestellt sei, dass es keine doppelte Förderung gebe. Die AfD-Fraktion bezeichnete die Maßnahmen zugunsten der Elektromobilität als Verhaltenslenkung, die im Einkommensteuerrecht nichts zu suchen habe. Energiepolitik dürfe nicht über das Steuerrecht erfolgen. Ähnlich argumentierte die FDP-Fraktion. Die Förderung sei nicht technologieoffen, sondern begünstige allein Elektrofahrzeuge. Die Linksfraktion hätte sich eine grundsätzliche Änderung der Dienstwagenbesteuerung gewünscht. Es müsse zu einer Ausrichtung auf den CO2-Ausstoß kommen. Die Maßnahmen für Nutzer von Fahrrädern und Jobtickets wurden begrüßt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte ebenfalls, dass die Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge verschärft worden seien.

Stimmen der Dienstradleasing-Anbieter

Bei den Anbietern des Dienstradleasings kommt die Neuregelung erwartungsgemäß gut an. Markus Maus, Geschäftsführer von Company Bike Solutions, meint dazu: „Dienstfahrräder haben zweifellos das Potenzial einen bedeutenden Beitrag hin zu einer flexibleren und nachhaltigeren Mobilität zu leisten. Es freut uns, dass mittlerweile auch die Bundesregierung in Zeiten drohender Dieselverbote auf diesen wichtigen und wachsenden Trend reagiert. Die Befreiung vom zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Nutzer von Dienstfahrrädern ist dabei explizit zu begrüßen. Es liegt noch viel Arbeit vor uns, doch endlich wird nicht nur das Auto begünstigt, sondern auch das Fahrrad vom Gesetzgeber sinnig gefördert.“

Auch Jobrad-Geschäftsführer Holger Tumat zeigt sich positiv: „Wir freuen uns sehr, dass es das Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer Gesetzgebung geschafft hat. Für uns ist dies ein klares Zeichen für den eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und E-Bikes künftig steuerlich weiter zu entlasten. Da Gesetzesänderungen vor allem im Steuerrecht grundsätzlich sehr komplex sind, befinden wir uns aktuell im Austausch mit den Finanzbehörden, damit die Neuregelung bestmöglich und rechtlich einwandfrei im Jobrad-Modell abgebildet werden kann. Unsere Arbeitgeberkunden, deren Mitarbeitende sowie unsere Partner im Fahrrad-Fachhandel werden wir hierüber schnellstmöglich und umfassend informieren.“

12. November 2018 von Nadine Elbert

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