Nach Urteil des OLG Frankfurt:
Droht eine neue Abmahnwelle bei eBay-Auktionen?
diese als Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen. Im Falle einer Abmahnungen kann das nun teuer werden. In juristischen Kreisen geht man hier von einem Streitwert von rund 10.000 EUR aus, woraus allein über 600 EUR Anwaltkosten fällig würden. Kommt es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, steigen die Kosten noch um ein Vielfaches.
Die Wettbewerbswidrigkeit einer Einblendung mittels externer Grafik begründete das Gericht damit, dass diese Einblendungen aus technischen Gründen nicht erfolgen können, wenn auf eBay-Agebote über WAP (also über mobile Geräte wie Handy oder PDA) zugegriffen wird. Damit würden die gesetzlichen Anforderungen gemäß §1 I BGB-InfoV nicht erfüllt.
Zwar würde nur ein geringer Anteil der eBay-Zugriffe über WAP erfolgen. Jedoch werbe eBay ausdrücklich für das entsprechende Portal. Somit müsse sichergestellt sein, dass auch bei der Nutzung über WAP eine vollständige Information der Kaufinteressenten erfolge, so die Urteilsbegründung.
Viele Online-Händler bedienen sich Grafiken, um rechtlich notwendige Texte in ihre eBay-Artikelbeschreibung einzubinden. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass Händler geänderte Texte aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht bei allen eBay-Auktionen manuell ändern, sondern lediglich die Grafik-Datei auf dem eigenen Server austauschen müssen.
Verknüpfte Firmen abonnieren
für unsere Abonnenten sichtbar.