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Neuer Tarifvertrag für Fahrradleasing

Durchbruch für gesunde und nachhaltige Mobilität?

Ein neuer Tarifvertrag, auf den sich die IG Metall-Baden-Württemberg und Südwestmetall geeinigt haben, macht den Weg dort frei für Dienstradleasing. Warum der Fachverband Fahrrad Zukunft von einem Durchbruch spricht.

Ab dem 1. Mai 2022 können Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben Fahrräder per Gehaltsumwandlung leasen. Das geht aus dem neuen Tarifvertrag hervor, auf den sich die IG Metall Baden-Württemberg und Südwestmetall geeinigt haben. Voraussetzung ist eine Zustimmung sowohl von Betriebsrat als auch vom Arbeitgeber.
Hintergrund der neuen Tarifregelung sei ein deutlich gestiegenes Interesse auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite an Modellen, mit denen der Gesetzgeber Anreize für ein verändertes Mobilitätsverhalten unterstützen will, heißt es dazu von der IG Metall Baden-Württemberg. Wilfried Porth, Vorsitzender von Südwestmetall: "Das Interesse an der Nutzung von Fahrradleasing-Modellen ist innerhalb der letzten Jahre bei Beschäftigten, aber auch bei vielen Arbeitgebern immer größer geworden. Bei einer großen Verbreitung solcher Modelle kann dies im besten Falle zu einer gewissen Entlastung der Verkehrswege und zu einem aktiven Gesundheitsmanagement beitragen. Dass wir nun hierfür einen tariflichen Rahmen geschaffen haben, passt sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes als auch angesichts der massiven Verteuerung der Spritpreise in die Zeit."

Signalwirkung

Die Tarifeinigung ist ein großer Erfolg für die Dienstradbranche, von dem eine Signalwirkung für andere Gewerkschaften ausgehen könnte, die bislang dem Dienstradleasing noch kritisch gegenüberstehen. Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des Verbandes Zukunft Fahrrad, spricht in einer ersten Stellungnahme von einem „Durchbruch für gesunde und nachhaltige Mobilität“. Von Rauch weiter: „Dienstradleasing ist die ideale Lösung zur nachhaltigen Gestaltung betrieblicher Mobilität. Dazu kommen gesundheitliche Vorteile durch das regelmäßige Fahrradfahren. Beschäftigte können sich durch Dienstradleasing ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike anschaffen und längere Strecken zurücklegen. Das Interesse an Dienstfahrrädern ist demnach sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Beschäftigten sehr hoch. Wir hoffen, dass nun auch andere Gewerkschaften den Mehrwert für Angestellte erkennen und die Tarifverträge anpassen. Auch die Bundespolitik könnte ein wichtiges Signal für den Radverkehr geben, indem sie das Erfolgsmodell Dienstrad endlich mit einer eigenständigen Regelung im Einkommenssteuergesetz absichert.“

22. April 2022 von Jürgen Wetzstein

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