3 Minuten Lesedauer
Neue E-Scooter sollen schon bald verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein.
i

Referentenentwurf vorgelegt

E-Scooter sollen Fahrrädern gleichgestellt werden

E-Scooter sind erst seit fünf Jahren auf hiesigen Straßen zugelassen. Nun gibt ein Entwurf bekannt, wie die Verkehrssicherheit mit neuen Regelungen verbessert werden soll.

Als die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) 2019 in Kraft trat, wurde bereits angekündigt, dass die Regelungen darin wissenschaftlich evaluiert würden und gegebenenfalls notwendige Änderungen zum September 2023 vorliegen sollten. Es hat etwas länger gedauert, doch nun gibt es einen Referentenentwurf aus dem Verkehrsministerium, der E-Scooter im Kern mit Fahrrädern gleichstellen soll.

Blinker werden Pflicht

Kernpunkte der vorgeschlagenen, „punktuellen Anpassungen“ sind die verpflichtende Ausstattung von E-Scootern mit Blinkern, höhere Anforderungen an die verwendeten Akkus und eine „Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen“ für diese Fahrzeuge. Das bedeutet, dass die Bremsen künftig ebenfalls näher unter die Lupe genommen werden. Ansonsten ergeben sich durch die vorgeschlagene Änderung hin zur Gleichstellung zum Fahrrad, dass E-Scooter künftig beim Überholen von Fußgängern und Radfahrenden dann nicht mehr einem Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Eine Regelung, die wahrscheinlich noch überhaupt nie eingehalten wurde, weil sie erstens kaum jemand kennt und zweitens Radwege mit solch üppigen Ausmaßen im urbanen Umfeld erst mal gebaut werden müssten. Zudem dürften E-Scooter-Fahrende dann wie Radfahrende den Grünpfeil an der roten Ampel benutzen und Gehwege und Fußgängerzonen nutzen, die mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet sind.

Die Gleichstellung zum Fahrrad bedeutet im Übrigen nicht die Gleichstellung mit einem Pedelec: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter bleibt bei 20 km/h. Zudem bleibt auf alle Fälle auch eine Versicherungspflicht weiterhin erhalten.

Noch ist der Entwurf keine beschlossene Sache. Bis zum 9. August wartet das Verkehrsministerium auf Stellungnahmen aus den Ländern. Wenn der Entwurf akzeptiert würde, gälte er ab dem 01.04.2025. Die „verhaltensrechtlichen Regelungen“ im Verkehr sollen sogar erst ein weiteres Jahr später zum 1.4. 2026 gelten.

Unfallzahlen im Kontext

Kaum ein Medienbericht, der sich derzeit mit diesem Thema beschäftigt, verzichtet darauf, auf die hohen Risiken hinzuweisen, die mit dem E-Scooter-fahren verbunden seien. Dabei erschien erst vergangene Woche eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes , dass E-Scooter „im Unfallgeschehen eine vergleichsweise geringe Rolle“ spielten. Sie waren vergangenes Jahr an 3,2 Prozent der Unfälle mit Personenschaden beteiligt, insgesamt wurden 9425 solcher Unfälle gezählt. Und auch hier war an knapp zwei Dritteln der Unfälle ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, zumeist in einem Pkw. Radfahrende waren an 32,4 Prozent der Unfälle mit Personenschaden beteiligt. Das Plus an E-Scooter-Unfällen von 14,1 Prozent wäre noch in Bezug zu setzen zu einem geschätzten Bestandszuwachs an E-Scootern von 20 Prozent innerhalb der gleichen Jahresfrist 2022 auf 2023. Dazu kommt, dass überproportional viele der Unfälle auf Verleih-Scootern geschehen und nicht auf E-Scootern in Privatbesitz.

30. Juli 2024 von Daniel Hrkac
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login