Gefahr für den Konsum
Einzelhandel warnt vor Mehrwertsteuererhöhungen
einen Rückgang der privaten Konsumausgaben um 0,2 Prozent. Für den Einzelhandel, der in diesem Jahr bei einer leichten Steigerung des Konsums um wahrscheinlich 0,7 Prozent voraussichtlich ein Umsatzminus von zwei Prozent einfahren wird, verheißt dies nichts Gutes. Die Branche muss sich auf ein frostiges Jahr 2010 einstellen. Angesichts dieser Aussichten darf die neue Bundesregierung nichts tun, was den Konsum weiter schädigt. Vor allem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist tabu, sowohl beim ermäßigten als auch beim regulären Satz.
Die letzte Umsatzsteuererhöhung von 2007 hat den Einzelhandel ins Mark getroffen. Sie konnte nur zu einem Drittel an die Kunden weitergegeben werden, hat aber dennoch zu einer erheblichen Irritation der Verbraucher und Schwächung des Konsums geführt. Der kurzfristige Kaufimpuls bei Ankündigung der Erhöhung war ein Strohfeuer, danach kam der tiefe Fall der Umsätze. Besonders die einkommensschwachen Haushalte, die den größten Teil ihres verfügbaren Einkommens in den Konsum stecken, hat die Mehrwertsteuererhöhung hart getroffen. Langfristig wurden die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Schnitt um 1,3 Prozent reduziert.
Eine erneute Mehrwertsteueranhebung, die ähnlich desaströse Folgen haben wird, können wir uns nicht leisten. Wer den Konsum zum Stützpfeiler der Konjunktur machen will, darf ihn nicht schwächen.
Steuererleichterungen wären der richtige Weg, so schwierig sie in der angespannten Haushaltslage auch durchzuführen sind. Um sie zu finanzieren und die Staatsverschuldung nicht noch weiter anzuheizen, sollte die Bundesregierung die Ausgaben einfrieren, einen rigiden Sparkurs fahren und Subventionen abbauen wie es das Herbstgutachten empfiehlt.
Neue Steuervergünstigungen wie etwa weitere Ausnahmen für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz wären also nicht sinnvoll. Möglich und notwendig wäre stattdessen aber die Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Ansatzpunkt sind die zahlreichen und unsystematischen Ausnahmen vom regulären Umsatzsteuersatz. Dabei dürfen Fortbestand und Niveau des ermäßigten Satzes aber nicht gefährdet werden."
Verknüpfte Firmen abonnieren
für unsere Abonnenten sichtbar.