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E-Bikes für den Offroad-Einsatz benötigen laut dem Entwurf einer EU-Richtlinie keine Betriebserlaubnis,
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EU-Parlament entscheidet über neue Verordnung

ETRA befürchtet anarchische Zustände im europäischen E-Bike-Markt

Das Europäische Parlament will in wenigen Tagen über eine neue Fassung der Verordnung entscheiden, die regelt, für welche Fahrzeugtypen in der EU eine Betriebserlaubnis erforderlich ist. Wie bisher sind darin auch E-Bikes enthalten, deren Motor mehr als 250 Watt leistet. Allerdings hat die Verordnung ein Schlupfloch, das nach Auffassung der ETRA lebensgefährliche Folgen für Konsumenten haben könnte. Alles halb so wild, meint hingegen der deutsche Industrieverband ZIV.

Dass die EU an einer Reform der Typartzulassungen bastelt, ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Beim europäischen Handelsdachverband ETRA, dem unter anderem die ZEG und der VSF in Deutschland angehören, war man diesbezüglich offenbar zunächst auch nicht sonderlich besorgt, nachdem laut Darstellung des Verbands eine zentrale Forderungen der ETRA umgesetzt werden sollte: Fahrräder mit tretkraftunterstützendem Elektroantrieb bis 25 km/h sollten künftig unabhängig von der Motorleistung von der Betriebserlaubnisrichtlinie ausgenommen werden. Bislang gilt eine Leistungsgrenze von 250 Watt.

Die Gelassenheit der ETRA hatte sich wohl spätestens dann geändert, als deren Vorschlag im Abstimmungsprozess zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament wieder aus Sorge vor einem Sicherheitsrisiko aus dem Entwurf gestrichen worden sei. Gleichzeitig sei in diesem Zuge ein neues Schlupfloch für E-Bikes entstanden: Fahrzeuge, die hauptsächlich für die Benutzung auf unbefestigten Straßen vorgesehen sind, werden von der Notwendigkeit einer Bauartprüfung ausgenommen.

Über diesen Entwurf soll das EU-Parlament nun am 19. und 20. November abstimmen. Eine entsprechende Verordnung müsste dann bis spätestens 2016 von den EU-Mitgliedern in nationales Recht umgesetzt werden.

Nach Auffassung der ETRA sei diese Regelung eine Erlaubnis für E-Bike-Hersteller, um die Typ-Zulassung zu umgehen und um Fahrzeuge auf den Markt zu bringen, die ein hohes Gefahren- statt ein hohes Sicherheits-Niveau besäßen. Weiter heißt es von der ETRA: „Wir nennen die Verordnung eine Einladung an Hersteller, Fahrzeuge für unverantwortliche Konsumenten auf den Markt zu bringen, die nur an Geschwindigkeit und Leistung interessiert sind.“ Nach Auffassung der ETRA sei es eine leichte Übung für Hersteller, ihre E-Bike-Modelle per Aufkleber als Fahrzeug für den Einsatz auf unbefestigten Straßen zu definieren und somit weitere Sicherheitsrichtlinien zu umgehen. Die Darstellung der Handels-Lobbyisten klingt, als ob quasi ein anarchischer Zustand im E-Bike-Markt drohe.

Das sieht Siegfried Neuberger, Geschäftsführer vom deutschen Zweirad-Industrie-Verband, jedoch anders: „Die von der ETRA jetzt angesprochenen ‚Fahrzeuge, die überwiegend für den Einsatz im Gelände vorgesehen sind‘ sind bereits in den ersten Entwürfen der neuen Betriebserlaubnisrichtlinie seit mehr als zwei Jahren ausgenommen gewesen. Diese Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden und unterliegen der Maschinen-Richtlinie sowie anderen Anforderungen (EMV etc.). Die Ausnahme dieser Fahrzeuge (z.B. Geländemotorräder) aus dem Geltungsbereich der Betriebserlaubnisrichtlinie bedeutet nicht, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht eigene Anforderungen definieren können. Segways (self-balancing vehicles) sind beispielsweise auch aus dem Geltungsbereich ausgenommen. In Deutschland wurde jedoch eine Verordnung verabschiedet mit Anforderungen, die solche Fahrzeuge erfüllen müssen, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Wir sehen in dieser Regelung keinen neuen oder bedenklichen Sachverhalt“, sagt der ZIV-Frontmann in einer ersten Stellungnahme gegenüber velobiz.de.

15. November 2012 von Markus Fritsch

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