E-Bikes aus China:
EU-Kommission führt vorläufigen Antidumpingzoll ein
je nach betroffenem Unternehmen unterschiedlich aus und reicht von 83,6 % in der Spitze bis 27,5 % am unteren Ende.
Die EU-Kommission begründet ausführlich die Entscheidung und beschreibt den Weg, der dorthin geführt hat, in ihrem heute veröffentlichen Amtsblatt (L 181/7), das auch in deutscher Sprache und in voller Länge im Internet öffentlich einsehbar ist unter
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/
. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
Die betroffenen Parteien können binnen 25 Kalendertagen nach Inkrafttreten der Verordnung reagieren und beispielsweise eine Anhörung durch die Kommission beantragen.
Anti-Dumping Thema auf der Eurobike
Im Rahmen der Eurobike hatte sich wiederum die europäische Importeursvereinigung für leichte Elektrofahrzeuge (LEVA-EU) mächtig ins Zeug gelegt und im Rahmen einer Info-Veranstaltung auf den drohender Bankrott vieler kleiner bis mittleren Branchenakteure im Falle eines Anti-Dumping-Zolls auf chinesische Importe hingewiesen. Gleichzeitig kündigte LEVA-EU dort auch eine Klage auf Nichtigkeit der Vorregistrierung von E-Bike-Importen aus China an, welche die EU-Kommission am 3. Mai verordnet hatte. Hintergrund: Dadurch können nachträglich Zölle auf bereits importierte E-Bikes erhoben werden.
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