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E-Commerce-Verband geht auf die Barrikaden

EU-Parlament plant Eingriffe in den Online-Handel

Die Europäische Union plant, die Regeln für Fernabsatzverträge zu ändern. E-Commerce-Verbände sind alles andere als begeistert davon.

Der Rat der Europäischen Union hat heute seine Verhandlungsposition zur Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet, mit der die EU die Regeln für alle Fernabsatzverträge – egal ob Finanzdienstleistungen oder Waren – ändern will. Onlinehändler sollen unter anderem verpflichtet werden, für jede Bestellung einen einfachen Widerrufsbutton anzubieten. Außerdem sollen Verbraucher Warenbestellungen allein mit ihrem Namen und der Vertragsnummer widerrufen können.

Alen Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa beim E-Commerce-Verband BEVH, kritisiert die Pläne: „Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war. Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Bestellungen zu widerrufen, wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbrauchern das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Der Verband erwartet, dass eine Gesetzesänderung zu einer Verkomplizierung der Abläufe führen würde. Alen Mulyk erklärt: „Die Vorgaben der EU sind zu pauschal und mit heißer Nadel gestrickt. Ein Beispiel ist, dass die Möglichkeit von Teilwiderrufen nicht berücksichtig wurde: Bisher waren die Händler frei darin zu bestimmen, wie der Widerruf erfolgen soll und konnten Teilwiderrufe praxisnah berücksichtigen. Die starre Vorgabe des Gesetzesvorschlags sieht aber nur den Widerruf des gesamten Kaufvertrages vor. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel, können Verbraucher zukünftig nur alle Artikel widerrufen oder keinen.“

Der komplette Vorschlag des Europäischen Parlaments ist online auf 48 Seiten nachzulesen.

3. März 2023 von Jürgen Wetzstein
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