Besserung durch Gesetzentwurf?
HDE: Missbrauch des Widerrufrechts schädigt den Handel
der im Fernabsatz abgeschlossenen Verträge von den Verbrauchern widerrufen werden. Etwa ein Fünftel der zurückgesandten Artikel können aber nicht mehr verkauft werden, weil sie zum Teil völlig verschmutzt oder verschlissen sind.
So ist es nach aktueller Rechtslage möglich, einen Flachbildschirm während der Fußballweltmeisterschaft zu nutzen und ihn anschließend zurückzusenden, ohne für den Wertverlust aufzukommen. Hochzeitskleider werden nach der Trauung, Schlafsäcke nach einem Campingwochenende verschwitzt und verschmutzt dem Händler zurückgegeben. Dieser bleibt dann auf dem Schaden sitzen und muss dies bei seiner Preiskalkulation berücksichtigen.
„Die Zeche zahlen am Ende die vielen ehrlichen Verbraucher“, erläutert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Unverständlich seien deshalb Vorbehalte des Verbraucherschutzministeriums gegen die vorgesehenen Regelungen. Die Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen sei dringend erforderlich, um Händler und Verbraucher vor unnötigen Kosten zu schützen. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf müsse lediglich noch klarstellen, so Genth, dass der Kunde nicht zum Wertersatz verpflichtet wird, wenn er die Kaufsache vor dem Widerruf so geprüft hat, wie er dies auch im Laden tun würde. „Damit wird ein gerechter Ausgleich der Interessen von Verbrauchern und Händlern gewährleistet“.
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