Nicht vor Ende 2009
Gesetzgeber: Rechtssicherheit für Online-Händler angestrebt
betrifft eine der Vorschriften, die für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern von zentraler Bedeutung ist. Damit ist ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit für Anbieter insbesondere auch im Online-Handel getan.“ Die geplante Änderung entspreche einer langjährigen Forderung des HDE, so Genth. Seit geraumer Zeit werden Unternehmen abgemahnt, weil sie angeblich nicht die nach dem Fernabsatzgesetz vorgeschriebene Widerrufsbelehrung vorgenommen hätten. Die Unternehmen beriefen sich dann darauf, dass sie sich an den Text der Musterwiderrufsbelehrungen gehalten haben. Leider oftmals ohne Erfolg, denn die Rechtsprechung sehe jedenfalls zum Teil die Musterwiderrufsbelehrungen als nicht ausreichend an. Dies wäre nach der geplanten neuen Regelung nicht mehr möglich.
Kritisch anzumerken sei jedoch, dass mit einem Inkrafttreten der Neuregelung nicht vor Ende 2009 zu rechnen sei. Genth: „Es ist nicht vermittelbar, dass die Unternehmen trotz erkanntem und dringendem Handlungsbedarf hier noch über einen erheblichen Zeitraum mit der vorhandenen Rechtsunsicherheit leben müssen“.
Allein 50.000 Unternehmen in Deutschland verkaufen Waren über das Internet. Das Umsatzvolumen der über das Internet gehandelten Waren und Dienstleistungen (B2C) beträgt in 2008 etwa 20 Milliarden Euro.
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