EU kontra China:
Strafzölle auf herkömmliche Fahrräder auf dem Prüfstand
Mit der Veröffentlichung des EU-Amtsblatts vom 18. Januar 2019 wurde ein seit Oktober 2017 laufendes Verfahren abgeschlossen, das auch einen tiefen Keil zwischen die europäische Herstellervereinigung (EBMA) und die Vereinigung der europäischen Importeure von leichten Elektrovehikeln (Leva-EU) getrieben hat. Seither ist klar, dass in der Volksrepublik China gefertigte E-Bikes und E-Bike-Komponenten bei der Einfuhr in die EU mit Antidumping-Strafzöllen belegt werden. Diese fallen je nach Unternehmen unterschiedlich hoch aus.
Als nächstes stellt sich nun die Frage, wie es mit den Antidumping-Zöllen auf herkömmliche Fahrräder ohne Hilfsantrieb weitergeht. Auf diesen erhob die EU seit Jahren ein Antidumping-Zoll in der Höhe von 48.5 Prozent.
Offiziell liefen diese Maßnahmen im Juni 2018 aus. Da die EBMA eine neuerliche Untersuchung der Geschäftspraktiken chinesischer Anbieter verlangte, blieben die Strafzölle auch über dieses Datum hinaus in Kraft. Inzwischen haben Delegationen der EU verschiedene Hersteller in China besucht, und die verschiedenen, von Strafzöllen betroffenen Akteure sind aufgerufen, ihre Stellungnahme zur laufenden Untersuchung bis spätestens 22. Februar einzureichen. Auf Basis dieser Rückmeldungen muss die EU-Kommission bis spätestens 1. Juni 2019 entscheiden, ob und wie es mit den Antidumping-Strafzöllen auf in China gefertigten, herkömmlichen Fahrrädern weitergeht.
Der Import solcher Velos hatte in jüngster Vergangenheit nach jahrelanger Stagnation deutlich zugenommen - wohl auch wegen der Sharingbike-Flotten von nach Europa expandierenden chinesischen Anbietern wie Ofo oder Mobike, die sich auf in China gefertigte Velos verlassen.
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