Jahresrückblick der Wettbewerbszentrale:
Frühwarnsystem der Wirtschaft bringt effiziente Ergebnisse
Irreführung und der Transparenz in der Werbung. Rückgänge verzeichnete die Wettbewerbszentrale ( www.wettbewebszentrale.de ) bei Verstößen gegen Informationspflichten (- 20 Prozent) und Mogeleien bei Preisangaben (- 14 Prozent) zu verzeichnen. Mehr Beschwerden gab es dagegen zu Irreführungen über Produkteigenschaften und Qualität der Ware (+ 15 Prozent).
„Das System der zivilrechtlichen Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes funktioniert effizient und ohne Kosten für Verbraucher und Steuerzahler“, resümiert Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale in Frankfurt. Mehrere Millionen Euro würden die Unternehmen und ihre Verbände jährlich einsetzen, damit die Wettbewerbszentrale gegen schwarze Schafe am Markt vorgeht. So kämen knapp 90 Prozent aller Beschwerden und Anfragen aus der Wirtschaft selbst. Beschwerden von Verbrauchern, die teilweise von den Verbraucherzentralen an die Wettbewerbszentrale verwiesen werden, machen nur gut 10 Prozent der Fälle der Wettbewerbszentrale aus.
„Das hat einen einfachen Grund.“, erklärt Münker. „Kein Verbraucher und keine Behörde hat eine derart tiefe Markt- und Produktkenntnis wie der jeweilige Wettbewerber eines Anbieters. Wird bei den Preisen geschummelt oder bei der Qualität der Ware, ihrer Herkunft, Zusammensetzung etc., können wir Verbraucher meist nicht erkennen, dass getrickst wird. Der Wettbewerber erkennt das sofort und kann die Wettbewerbszentrale informieren.“
Strengere Regeln sind unnötig
Deshalb funktioniere die Wettbewerbskontrolle der Wirtschaftsorganisation wie ein Frühwarnsystem: So werden tausende Fälle von kleineren und größeren wettbewerbswidrigen Angeboten, von denen eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen sind, schnell und effektiv abgestellt. Der Verbraucher selbst muss sich gar nicht kümmern. Anders als gelegentlich gefordert werde, brauche es keine strengeren Regeln, bekräftigt Münker: „Die nötigen Vorschriften sind alle da: Irreführungsverbote, Preisangabenregelungen, Kennzeichnungsvorschriften, Informationspflichten, etc. Wir haben wahrlich keine Regelungslücke.“
Die zahlreichen Fälle in 2016 verdeutlichten aber auch die Notwendigkeit, dass die Unternehmen ihre Verantwortung für fairen Wettbewerb ernst nehmen. „Die Fälle zeigen uns, wie wichtig es ist, schnell einzuschreiten, damit aus unspektakulären Kleinigkeiten nicht größere Skandale mit weitreichenden Folgen für die Anbieter und die Verbraucher werden.“, betont Münker.
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