Fahrradhändler muss zahlen:
Geplatzter Schlauch führt zu Millionen-Klage
Somit fand bereits im Dezember vor dem Landgericht (AZ 18 O 388/12) ein Rechtsstreit seinen vorläufigen Abschluss, dessen Auslöser fast vier Jahre zurück liegt: 2010 hatte ein Schweizer Kieferorthopäde bei einem Internet-Händler, der vom Landgericht in einer entsprechenden Pressemitteilung nicht identifiziert, aber als Fahrradgeschäft aus dem Bonner Umland beschrieben wird, ein Speed-Pedelec für knapp 2000 EUR bestellt.
Bereits bei der ersten Fahrt im Juli 2010 kam es laut Aussage des Arztes zum Unfall: Nach einem Schlauchplatzer im Hinterrad stürzte der Arzt bei einer Geschwindigkeit von knapp 40 km/h und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Die Folge waren ein mehrwöchiges Koma, lange Arbeitsunfähigkeit und ein dauerhafter Verlust des Geruchssinns.
Der Kläger warf dem Fahrradgeschäft vor, dass der Schlauch infolge einer fehlerhaften Montage geplatzt sei. Demnach wäre der Schlauch zwischen Felge und Mantel eingeklemmt gewesen. Außerdem sei der Reifen zu breit für die Felge und nicht für Speed-Pedelecs freigegeben gewesen. Neben einem Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 EUR forderte der Kläger deshalb einen Schadenersatz für Verdienstausfall von 770.000 EUR und die Behandlungskosten von 58.000 EUR.
Der beklagte Fahrradhändler verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass nach der Endmontage des E-Bikes bei einer ausführlichen Probefahrt keine Mängel festgestellt worden seien. Der Schlauch könne demnach auch beim Transport verrutscht sein.
Das Gericht schloss sich jedoch in seinem Urteil einem Gutachten an, demnach das Speed-Pedelec so nicht verkauft hätte werden dürfen. Allerdings wurde dem Kläger eine 50-prozentige Mitschuld zugesprochen, da er bei dem Unfall keinen Helm getragen habe. Die genaue Höhe des Schadens muss nun noch im weiteren Prozessverlauf bestimmt werden.
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