Erleichterung auch für kleinere Unternehmen
Handel begrüßt Vereinfachung für elektronische Rechnungen
en Zwang zur Verwendung elektronischer Signaturen beziehungsweise des EDI-Verfahrens bei der Versendung elektronischer Rechnungen aufheben. Künftig könnten auch einfache pdf-Dateien empfangen werden. „Die Neuregelung hilft vor allem kleinen und mittleren Unternehmen“, so Genth.
Erfreulich sei auch, dass das Bundesfinanzministerium den vom Kabinett beschlossenen Entwurf gegenüber dem Referentenentwurf noch einmal nachgebessert habe. Mit Ergänzungen im Gesetzestext und in der Begründung habe das Bundesfinanzministerium dem Wunsch des HDE und anderer Wirtschaftsverbände nach einer Klarstellung hinsichtlich der neuen Anforderungen zur Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts und der Lesbarkeit der Rechnung entsprochen.
„Sowohl bei einer elektronischen als auch bei einer Papierrechnung genügt es nun für den Vorsteuerabzug, wenn der Unternehmer sich wie ein ‚ordentlicher Kaufmann’ verhält und prüft, ob die in Rechnung gestellte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde“, erläuterte Genth und fügte an: „Allerdings muss sichergestellt sein, dass auch in Zukunft die Kriterien der Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der Rechnung nicht zum Einfallstor für Einschränkungen des Vorsteuerabzugs werden.“ Zudem bestehe noch Diskussionsbedarf hinsichtlich der Aufbewahrungspflichten: Diese müssten flexibilisiert werden, so dass künftig auch elektronische Rechnungen in Papier-Form aufbewahrt werden können, forderte der HDE-Chef. Nur dann könnten die von der Bundesregierung beabsichtigte Entlastung von Bürokratiekosten in Höhe von vier Milliarden Euro erreicht werden.
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