2 Minuten Lesedauer
Ressourcen schonen und Abfälle vermeiden heißt das Ziel.
i

Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

Handelsverbände reagieren verschnupft wegen der Obhutspflicht

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Obhutspflicht will die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung nehmen. Der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen soll ein Riegel vorgeschoben werden und damit Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden. Die Kritik darauf lässt nicht lange auf sich warten. Erste Reaktionen.

Als „überflüssig“ bewertet die in der Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verankerte Obhutspflicht des Handels für seine Retouren der Handelsverband Deutschland (HDE). Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärt: „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten. Nur in Ausnahmefällen wird zurückgegebene Ware, die so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass der Handel die Ware nicht mehr in Verkehr bringen oder spenden kann, vernichtet“. Mit neuen Berichtspflichten für diese Waren baue das Bundesumweltministerium zusätzlich bürokratische Hürden für den Handel auf, ohne dass klar sei, was am Ende mit den Daten passieren soll.

Als sinnvoller sieht es der HDE an, bei der Reduzierung der Zahl der Rücksendungen auf den vermehrten Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zu setzen. Die Lieferungen können so immer passgenauer auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. Da diese Systeme immer leistungsfähiger werden, rechnet die Branche damit, dass die Retouren künftig noch weniger werden. Zudem muss das Spenden retournierter Ware erleichtert werden. Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat. Genth: „Das kann sich auf Dauer kein Unternehmen leisten. Deshalb müssen Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden. Hier ist die Politik gefordert.“ Außerdem müssten die Verbraucher sensibilisiert werden, die Zahl der Rücksendungen zu reduzieren. Es müsse deutlich sein, welche Kosten den Unternehmen und der Umwelt durch eine Rücksendung entstehen. Hier sei eine gesamtgesellschaftliche Debatte gefragt.

„Spenden statt entsorgen“

Ein erstes Statement hat auch der E-Commerce-Verband bevh ( www.bevh.org ) abgegeben. Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands, sagt: „Wir begrüßen die angestrebte ökologische Fortentwicklung von Produktion und Handel. Nachhaltigkeit und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen entscheiden immer stärker auch über den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche. Gut, dass der Gesetzentwurf nicht nur auf unsere Branche mit eher untergeordnetem Einfluss zielt, sondern die Wirtschaft zurecht ganzheitlich betrachtet werden soll. Aber viel effektiver und nachhaltiger als eine geplante bürokratische Berichtspflicht, die vor allem bei KMUs nur zu unnötiger Mehrbelastung führt, wäre aus es aus unserer Sicht, die Umsatzsteuer auf Sachspenden endlich abzuschaffen und damit das 'Spenden statt entsorgen' zu erleichtern.“

Der komplette Gesetzentwurf umfasst insgesamt über 80 Seiten und kann online nachgelesen werden.

13. Februar 2020 von Jürgen Wetzstein

Verknüpfte Firmen abonnieren

Handelsverband Deutschland HDE
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login