2 Minuten Lesedauer

WLAN-Gesetzentwurf:

Handelsverband kritisiert Behinderungen für den Einzelhandel

Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung behindere die weitere Digitalisierung im Einzelhandel, heißt es soeben vom Handelsverband Deutschland. Die rechtlichen Risiken und die Registrierungsvorschriften bei öffentlichen WLAN-Angeboten machen es Händlern und Kunden auch in Zukunft unnötig schwer. Dazu sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp:

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Gelegenheit, kleinen und mittelständischen Händlern die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden einfach und unkompliziert WLAN anzubieten. Das bremst Investitionen in Millionenhöhe aus.

WLAN-Netze seien die Grundlage für viele Innovationen und Investitionen im Einzelhandel. Bezahlen per Handy oder andere mit dem Smartphone verbundene Services könnten nur mit einer Internet-Verbindung angeboten werden. Diese sei an vielen Standorten nur per WLAN sicherzustellen. Die Störerhaftung macht bisher den Anbieter des WLANs für Straftaten der Nutzer verantwortlich. Aufgrund der damit verbundenen hohen rechtlichen Risiken, bieten bisher nur wenige Händler WLAN an.

Nach dem Gesetzentwurf entfällt die Störerhaftung nur dann, wenn die Anbieter des WLANs unberechtigte Personen vom Zugriff auf das Netz abhalten. „Wer bei einem öffentlichen WLAN-Netz als unberechtigt gelten soll, ist völlig unklar. Diese Formulierung zwingt den Händler, für alle seine Kunden eine Registrierungspflicht im WLAN einzuführen“, so Tromp. Gerade im Handel aber müssten die Kunden schnell und einfach auf das WLAN zugreifen können. Bezahlen mit dem Handy beispielsweise werde von den Kunden nicht angenommen, wenn erst eine Registrierung notwendig sei und gleichzeitig die Kassenschlange immer länger werde.

Darüber hinaus sieht der HDE weiterhin Rechtsunsicherheiten. „Der Entwurf macht nur vage Vorgaben, wie genau ein WLAN-Netz zu sichern ist. Hier wird ein neues Einfallstor für Abmahnanwälte geöffnet“, so Tromp. Die Auslegung werde auf die Gerichte verschoben. Viele Händler könnten sich aber keine langen Rechtsstreitigkeiten leisten.

16. September 2015 von Pressemitteilung

Verknüpfte Firmen abonnieren

Handelsverband Deutschland HDE
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login