Freies WLAN im Handel
HDE: Störerhaftung hemmt Digitalisierung in Deutschland
nicht verantwortlich, wenn sie freies WLAN in ihren Geschäften anbieten, heißt es in einer Mitteilung des Handelsverband Deutschland (HDE), der die Bundesregierung auffordert, die sogenannte Störerhaftung bei WLAN ersatzlos zu streichen.
„Die deutsche WLAN Störerhaftung ist ein weltweit einmaliges Konstrukt, das maßgeblich verhindert, dass sich öffentliche WLAN Angebote in Deutschland verbreiten, wie in anderen Ländern“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE. Der Verband sieht im EuGH-Gutachten ein klares Signal für die Abschaffung der Störerhaftung und für mehr WLAN-Angebote im öffentlichen Raum. Der HDE fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, der Bewertung des EuGH zu folgen und die Störerhaftung bei WLAN ersatzlos zu streichen. „Für die Digitalisierung der Innenstädte und insbesondere für den Handel ist dies zwingend notwendig“, so Tromp. „Die Digitalisierung Deutschlands wird mit solchen Instrumenten nicht gelingen.“
Der Generalanwalt, dessen Einschätzung der EuGH häufig folgt, erklärte heute, dass eine Pflicht, das WLAN zu sichern, nicht angemessen sei, um Urheberrechte im Internet zu schützen. Er betonte im Gegenteil die nachteiligen Auswirkungen unnötiger Zugangsbeschränkungen für die Gesellschaft.
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