Große Schäden durch Langfinger
Handelsverband sieht eine Video- Überwachung als letztes Mittel
zum Thema Videoüberwachung entwickelt. Denn auch auf Empfehlung von Kriminalpolizei und Berufsgenossenschaft würden 94 Prozent der Einzelhandelsunternehmen ihre Geschäftsräume per Video überwachen, so eine Umfrage des EHI Retail Instituts. 40 Prozent der entdeckten Straftaten seien dem Einsatz von Videokameras zu verdanken.
„Oberstes Gebot ist, dass Video-Überwachung nur dann in Betracht kommt, wenn in dem Geschäft entweder wiederholt Straftaten verübt wurden oder geschäftstypische Straftaten wie Ladendiebstähle oder Raubüberfälle drohen. Sie ist nur das letzte Mittel und sollte Teil eines Sicherheitskonzepts sein“, sagte Genth. Eine Video-Überwachung sollte stets nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Verhinderung von Diebstählen oder anderen strafbaren Handlungen nicht auf andere Weise erreicht werden könne. Der HDE empfehle, grundsätzlich nur öffentlich zugängliche Räume per Video zu überwachen. Toiletten und Umkleideräumen seien tabu. Auch müsse auf eine Video-Überwachung deutlich durch ein sichtbares Schild hingewiesen werden. Es empfehle sich auch, regelmäßig zu überprüfen, ob die Überwachung noch notwendig sei.
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