3600 Raubüberfälle im Jahr 2009
HDE: Offene Videoüberwachung schützt Mitarbeiter
spricht eine Einladung zur risikolosen Straftat aus“, sagte heute in Berlin HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris. Knapp 3.600 Raubüberfälle wurden im Jahr 2009 der Kriminalpolizei gemeldet. Dabei erlitten rund 900 Einzelhandelsmitarbeiter nach Angaben der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution körperliche Schäden oder mussten eine psychologische Betreuung in Anspruch nehmen. Weitere knapp 400 Mitarbeiter wurden von Ladendieben oder Kunden angegriffen und mussten danach ärztlich oder psychologisch versorgt werden.
„Die offene und gut sichtbare Videoüberwachung in den Verkaufsräumen hilft, Straftaten wie Raubüberfällen und Diebstählen vorzubeugen und aufzuklären“, so Jöris. „Sie wird als Präventionsmaßnahme von der Kriminalpolizei empfohlen und ist oft die einzige Möglichkeit, Straftäter zu identifizieren und zu überführen und so neue Straftaten zu verhindern.“ Oberstes Gebot sei, dass Video-Überwachung nur dann in Betracht kommt, wenn in dem Geschäft entweder wiederholt Straftaten verübt würden oder geschäftstypische Straftaten wie Ladendiebstähle oder Raubüberfälle drohen. „Video-Überwachung ist nur das letzte Mittel und sollte Teil eines Sicherheitskonzepts sein", sagte Jöris. Eine Video-Überwachung sollte stets nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Verhinderung von Diebstählen oder anderen strafbaren Handlungen nicht auf andere Weise erreicht werden könne. Der HDE empfehle, grundsätzlich nur öffentlich zugängliche Räume per Video zu überwachen. Toiletten und Umkleideräumen seien tabu. Auch müsse auf eine Video-Überwachung deutlich durch ein sichtbares Schild hingewiesen werden. Es empfehle sich auch, regelmäßig zu überprüfen, ob die Überwachung noch notwendig sei.
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