Therapierad richtig beantragen
Hase Bikes aktualisiert Ratgeber
Ein ärztliches Rezept ist keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse ein Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst. „Unsere Kunden stehen immer wieder vor dem Problem, dass ihre Anträge auf Therapieräder abgelehnt werden“, sagt Stephan Moldenhauer von Hase Bikes. Die Spezialräder des Herstellers werden häufig im Reha- und Handicap-Bereich eingesetzt. Die beiden Liegedreiräder für Kinder und Jugendliche, TRETS und TRIX, haben sogar Hilfsmittelnummern und können von Ärzten verordnet werden. Dennoch werden viele Anträge abgelehnt, so die Erfahrung von Hase Bikes. Moldenhauer: „Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet.“
Wer ein Therapierad für sein Kind beantragen will, findet in dem Ratgeber „Action auf Rezept“ alle Informationen darüber, welche Unterlagen zu einem überzeugenden Antrag gehören. „Unser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Vorbereitung über den Antrag selbst bis hin zu den Möglichkeiten des Widerspruchs und der Klage bei Ablehnung“, sagt Moldenhauer. Erstellt wurde die Broschüre in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung.
Die aktualisierte Version des Radgebers „Action auf Rezept“ kann unter https://hasebikes.com/de/medienportal/ in der Rubrik „Kataloge und Broschüren“ kostenlos heruntergeladen werden.
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