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Ratgeber zur Beantragung von Therapierädern
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Therapieräder für Kinder beantragen

Hase Bikes stellt einen neuen Ratgeber ins Netz

Die beiden Liegeräder Trets und Trix für Kinder und Jugendliche von Hase haben eine Hilfsmittelnummern und könne von Ärzten veordnet werden. Wichtig dabei ist jedoch, einen korrekten Antrag auszufüllen.

„Ein ärztliches Rezept ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse das Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst“, sagt Stephan Moldenhauer, Vertriebsleiter bei Hase Bikes und firmeneigener Spezialist für alles, was mit der Kostenübernahme von Krankenkassen zu tun hat. „Unsere Kunden stehen immer wieder vor dem Problem, dass ihre Anträge auf Therapieräder abgelehnt werden.“ Die Gründe hierfür sind vielfältig. „Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet“, sagt Moldenhauer.

Wer ein Therapierad für sein Kind beantragen will, sollte wissen, welche Unterlagen zu einem perfekten, überzeugenden Antrag gehören. „Es ist beispielsweise wichtig, dass man mit seinem Kind zu einem Händler oder Sanitätshaus geht, bevor der Arzt das Rezept ausstellt“, erklärt Moldenhauer. „Denn im Rezept muss detailliert aufgelistet sein, was das Kind benötigt.“ Und hierzu gehören nicht nur der Name des Herstellers und des Modells samt Hilfsmittelnummer. Auch das benötigte Zubehör und Sonderausstattungen – Produkte, die nur im Rahmen einer persönlichen Anpassung und Probefahrt ermittelt werden können – müssen im Rezept exakt aufgeführt sein. Stephan Moldenhauer: „Ansonsten wird die Krankenkasse diese Posten nicht übernehmen. Auch wenn man nach der Antragstellung noch etwas ändert, und sei es nur ein Zubehörteil, kann das dazu führen, dass sich die Krankenkasse weigert, das Therapierad zu bezahlen.“

Mit Hilfe des neuen Ratgebers kann sich nun jeder, der einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellen will, ausführlich informieren. „Unser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung über den Widerspruch bei Ablehnung, bis hin zu dem letzten Mittel, der Klage“, sagt Moldenhauer. Erstellt wurde die Broschüre in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung. „Wenn es zu einer Klage kommt, ersetzen wir damit nicht die Beratung durch einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle“, fasst Moldenhauer zusammen. „Aber wir tun alles dafür, dass es gar nicht erst zu einer Ablehnung kommt.“

18. Mai 2020 von Jürgen Wetzstein

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