Hohe Kosten für Online-Händler
HDE fordert hartes Vorgehen gegen Abmahn-Missbrauch
Gebühren zu erzielen, ohne ein tatsächliches Interesse an der Verfolgung des behaupteten Rechtsverstoßes zu haben. „Deshalb ist es wichtig, dass sich das Bundesjustizministerium mit dem Thema beschäftigt und den Abmahn-Missbrauch beseitigen will. Die jetzt vom Ministerium in einem Eckpunkte-Papier vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung.“ Das gelte besonders für die geplante Abschaffung desfliegenden Gerichtsstands’.
Dieser ermögliche es gegenwärtig dem Abmahnenden, für einen Rechtsstreit mit dem Händler ein beliebiges Gericht in Deutschland frei nach seinem Gusto zu wählen. Aber, so Genth: „Um den Missbrauch zu beseitigen braucht es mehr. Deshalb setzen wir uns für gesetzliche Änderungen ein, die zum Teil auch über die Vorschläge des Ministeriums hinausgehen.“
So müsse der Streitwert bei einer Unterlassensklage wegen Verstoß gegen das Fernabsatzrecht auf 1.000 Euro beschränkt werden. Auch der Aufwendungsersatzanspruch des Abmahnenden für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen müsse auf 100 Euro beschränkt werden. Schließlich solle der Gesetzgeber den Händlern eine Handlungshilfe – etwa in Form eines Mustershops im Internet - zur Verfügung stellen, damit diese das komplizierte Recht einfacher richtig anwenden können.
„Erst, wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, werden Händler angemessen vor Abmahnungsmissbrauch geschützt“, sagte Genth.
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