November- und Dezemberhilfen:
HDE sieht Klagewelle anrollen
Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen. Die Gastronomie bekommt danach bis zu 75 Prozent des durch die Coronaschließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen wird auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.
Der HDE fordert nun zur Vermeidung einer Klagewelle die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen bzw. eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel.
„Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach einer aktuellen HDE-Umfrage von über 1000 Mitgliedsunternehmen und HDE-Hochrechnungen haben bis zum 30. April 2021 rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- bzw. Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind. Die Anträge wurden gestellt, um nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können.
Der HDE hatte bereits vor einigen Wochen ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr präsentiert, das die guten Erfolgsaussichten solcher Klagen belegt. „Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, so Genth weiter. Die Bundesregierung müsse daher nach Einschätzung des HDE mit mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen. Hierzu wurde im Auftrag des HDE bereits eine Muster-Klageschrift vorbereitet.
Aus Sicht des HDE ist es deshalb umso dringlicher, dass die für den Einzelhandel bestehenden Wirtschaftshilfen schnell angepasst werden. „Die Überbrückungshilfe III muss jetzt dringend und signifikant nachbessert bzw. eine entsprechende nach EU-Recht mögliche Schadensregulierung vorgenommen werden“, stellt Genth fest. Nur wenn den Einzelhändlern deutlich gerechtere Entschädigungen im Rahmen der Wirtschaftshilfen zugestanden würden, könnte die Bundesregierung den Klagen den Boden entziehen und eine Klagewelle mit unnötigen Kosten und Aufwand für alle Beteiligten vermeiden.
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