Umsatzsteuer in der EU
HDE unterstützt Kommissionsvorschlag
„Das erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Händlern mit ausländischen Kunden das Leben. Bisher müssen sich diese Händler bei grenzüberschreitenden Lieferungen oftmals mit ausländischen Steuergesetzen und Steuerverwaltungen herumschlagen“.
Schuld daran ist eine Vorschrift, wonach die Umsatzsteuer im Staat des Kunden zu entrichten ist. Die EU-Kommission hat heute vorgeschlagen, EU-weit zumindest die Formulare für die Umsatzsteuererklärung zu vereinheitlichen.
Derzeit muss ein Händler, der an einen Privatkunden im EU-Ausland liefert, den Umsatz im jeweiligen Ansässigkeitsstaat seines Kunden versteuern, sobald die Lieferungen in diesen Staat einen bestimmten Umfang überschreiten. Das bedeutet einen erheblichen bürokratischen Aufwand: Er muss sich dort umsatzsteuerlich registrieren und Umsatzsteuererklärungen nach ausländischem Recht an ein ausländisches Finanzamt übermitteln. „Die Einführung eines einheitlichen Formulars ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung sollte die EU-Kommission hier unterstützen“, so Genth weiter. Der HDE fordert aber darüber hinaus eine zentrale Anlaufstelle in Deutschland, bei der der Händler die ausländische Umsatzsteuer direkt erklären und entrichten kann.
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