Konflikt zwischen Händler und Hersteller
HDE warnt trotz Ebay-Urteil: Nicht als Freifahrtschein sehen
dass eine Belieferung mit einem Produkt nicht abgelehnt werden könne, nur weil der Artikel anschließend über Ebay verkauft werde. „Angesichts der rasanten Fortentwicklung neuer, unterschiedlicher Vertriebswege muss der Handel unbedingt die notwendige und schnelle Entscheidungsfreiheit haben, wie er den Konsumentenwünschen schnell und zielgerichtet entgegenkommen kann. Das Landgericht Berlin schafft hier Spielraum für den Handel“, sagte hierzu Armin Busacker, Rechtsexperte des HDE. Dennoch warnte Busacker, das Urteil als Freifahrtschein zu sehen. Es komme im Einzelfall immer auf das jeweilige Vertriebssystem, die fraglichen Produkte sowie die vertraglichen Regelungen zwischen Händler und Hersteller an.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Markenhersteller von Schulranzen einem Berliner Schreibwarenhändler den Vertrieb über Ebay untersagt. Dagegen hatte der Händler geklagt und in erster Instanz bereits eine einstweilige Verfügung erreicht, die ein solches Vertriebsverbot für unzulässig erklärte. Im Kern ging es hier um die Frage, ob ein Hersteller im Rahmen eines zulässigen selektiven Vertriebs dem Handel den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann.
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