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Chainglider - im Original
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Zweifelhafte Angebote

Hebie wehrt sich gegen Nachahmer des Chaingliders

Der Chainglider von Hebie ist ein mittlerweile an vielen Fahrrädern verbautes und bewährtes Ausstattungsmerkmal. Wie es aus Bielefeld soeben heißt, gebe es jedoch Nachahmer des von Hebie produzierten und patentrechtlichen geschützten Chaingliders. Aktuell würde eine solche Nachahmung sogar von einem Fahrradanbieter verbaut. Dazu sagt Dirk Niermann, Geschäftsführer von Hebie:

"Bei Produkten, die Hebie seit mehreren Jahrzehnten hier in Bielefeld herstellt, wie z. B. Anhängerkupplungen oder dem Zweibeinständer REX 605, hatten wir bisher wenig Handhabe gegen Kopien vorzugehen", so Dirk Niermann. "Beim Chainglider ist die Rechtslage jedoch eindeutig. Neben der großen Modellvielfalt und dem umfangreichen technischen Knowhow, das wir mit der stetigen Weiterentwicklung des Produkts erworben haben, schützen uns diverse nationale und internationale Patente vor Kopierern. Schade ist nur, dass wir im Fall einer Patentverletzung nicht den Hersteller in Fernost, sondern den oder die Inverkehrbringer ansprechen müssen."
Daher bietet Hebie seinen Kunden an, bei zweifelhaften Angeboten Dritter eine Stellungnahme zur Situation zu geben.

20. Juni 2014 von Jürgen Wetzstein

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