Erfolgreicher Widerstand
Helmpflicht für E-Bikes in der Schweiz ist vom Tisch
Im Zuge der jüngsten Revision des Straßenverkehrsgesetzes wollte der Bundesrat für alle E-Bikes eine Helmpflicht einführen. Diese gilt so bisher nur für die schnelle Kategorie, bei der die Unterstützung erst bei 45 km/h aussetzt. Als Grund für diese Gesetzesverschärfung verwies der Bundesrat auf die steigende Anzahl schwerer Unfälle. Gegen dieses Ansinnen formierte sich im Vernehmlassungsverfahren der Widerstand der Velobranche und verschiedener anderer Verbände. Diese wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die steigende Zahl von Unfällen vor allem an der steigenden Zahl der in der Schweiz genutzten E-Bikes liege.
Ein weiteres, wichtiges Argument ist, dass eine Fahrradhelmpflicht nur wenig zusätzliche Sicherheit bringt, aber das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag weniger attraktiv macht. Nach Abschluss der Vernehmlassung ist nun klar: Die vom Bundesrat ins Spiel gebrachte Helmpflicht für alle E-Bikes ist vom Tisch. 60 Prozent der ablehnenden Stellungnahmen stammten dabei aus der Umwelt-, Langsamverkehr- und Energiebranche. Dafür will sich der Bundesrat im revidierten Straßenverkehrsgesetz die Kompetenz einräumen, für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren eine Velohelmpflicht einzuführen. Dies wird damit begründet, dass diese Alterskategorie oft in Unfälle verwickelt sei und nur selten Helm trage. Auch diesem Ansinnen müsste der National- und Ständerat erst noch zustimmen und wird im Vorfeld bereits kontrovers diskutiert.
für unsere Abonnenten sichtbar.