Diskriminierte Waldbesucher formieren sich
Hessen: DIMB bekräftigt Widerstand gegen Gesetzentwurf
„Die allermeisten Radfahrer benehmen sich vernünftig im Wald. Es ist nicht akzeptabel, dass die hessische Regierung nun flächendeckend für alle das Radfahren auf über 75% der hessischen Waldwege verbieten möchte! Und es ist schlichtweg falsch, dass das Fahren auf schmaleren Wegen jetzt bereits gesetzlich verboten sei. Die ständige Wiederholung dieser Behauptung macht sie nicht wahrer.“
„Wir empfehlen der Landesregierung, sich mal mit der Rechtsprechung zur derzeitigen Gesetzesformulierung „fester Weg“ zu befassen. Damit ließen sich irreführende Aussagen in der Öffentlichkeit vermeiden“, ergänzt Helmut Klawitter, Rechtsreferent der DIMB.
Aber nicht nur Mountainbiker, sondern auch alle anderen Waldbesucher sollen mit dem neuen Waldgesetz in ihren Rechten auf Erholung im Wald eingeschränkt werden. Geht es nach der Landesregierung, bedürfen Waldbesucher, die „zu mehreren Personen“ und „zu einem gemeinsamen Zweck“ den Wald betreten wollen, hierzu künftig, unter nicht näher bezeichneten Umständen, der Genehmigung des Waldbesitzers.
Helmut Klawitter dazu: „Hessen fällt hier in ein feudales Herrschaftssystem des 18. Jahrhunderts zurück. Jeder, der mit Familie und Freunden in den Wald gehen möchte, ist hiervon betroffen und sollte sich gegen diese abstruse Einschränkung zur Wehr setzen!“.
Die DIMB tritt seit ihrem Bestehen für eine natur- und sozialverträgliche Sportausübung ein. So wurden mit den „DIMB Trail Rules“ Benimmregeln geschaffen, die zunehmend an Akzeptanz gewinnen. Solchen Benimmregeln folgen, so Thomas Kleinjohann, mittlerweile über 90% der Biker.
„Unsere erfolgreichen Bemühungen für ein vernünftiges Miteinander würden mit den neuen Regelungen zunichte gemacht, da die Biker nun generell in die Illegalität gedrängt und damit sozusagen zum Abschuss freigegeben werden“, so Kleinjohann weiter. Bußgelder von bis zu 100.000 Euro drohen bei Verstößen gegen das Wald- Betretungsrecht . Bereits heute sind in Hessen Bußgelder von 200 bis 600 Euro wegen des Befahrens angeblich unzulässiger Wege aktuell. Aus Sicht der DIMB absolut unverhältnismäßig, da beispielsweise das gefährliche „Wenden auf der Autobahn mit einem Kfz“ mit vergleichsweise geringen 200 Euro geahndet werde.
Die DIMB strebt mit ihrer Kampagne „Open Trails Hessen“ nicht nur eine Verhinderung des geplanten Gesetzes an, sondern wird auch konkrete Vorschläge für juristisch und praktisch umsetzbare Lösungen in die Verhandlungen zur Gesetzesnovelle einbringen. „Unsere Vorschläge basieren auf Konzepten, die in anderen Bundesländern bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Hessen sollte die sich nun bietende Chance ergreifen und bestehende gesetzliche bzw. bürokratische Hindernisse durch wirksame Regelungen ersetzen. Regelungen, die ein besseres Miteinander im Wald tatsächlich ermöglichen“, fordert Helmut Klawitter die Landesregierung zum Umdenken auf.
Zur Untermauerung der Forderungen führt die DIMB die Kampagne „Open Trails Hessen“ mit einer Online-Petition, Unterschriftenlisten, Flyern, Plakaten, auf Facebook und mit einer Demonstration vor dem Hessischen Landtag durch.
„Gut, dass wir mit dem Hessischen Radfahrerverband, dem ADFC, den Interessenvertretungen der Reiter sowie Sektionen des DAV starke Kooperationspartner an unserer Seite haben. Das erhöht unsere Chancen, als Radfahrer endlich Gehör in Verwaltung und Politik zu finden“ blickt Kleinjohann ansatzweise zuversichtlich in die Zukunft.
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