Neuestes BGH-Urteil:
Internet-Auktionshaus haftet für gefälschte Produkte
Dabei sei es nicht von Bedeutung, dass das Auktionshaus nicht der Anbieter der gefälschten Produkte ist. Ausreichend für eine Haftung sei, dass das illegale Angebot ermöglicht werde. Im verhandelten Fall wurden auf einer Internet-Plattform gefälschte Rolex-Uhren angeboten, wobei diese Uhren sogar als Plagiate gekennzeichnet waren. Der Uhrenhersteller hatte daraufhin den Betreiber der Plattform, in diesem Fall ricardo.de, auf Unterlassung verklagt.
In der Begründung des BGH heißt es, dass das Internet-Auktionshaus verpflichtet sei, alle möglichen und zumutbaren technischen Möglichkeiten zu ergreifen, damit gefälschte Rolex-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden könnten.
16. Juni 2008 von Jürgen Wetzstein
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