2 Minuten Lesedauer
JobRad ändert die Rahmenbedingungen bei Inspektionen
i

Rahmenbedingungen geändert:

JobRad GmbH hebt zeitliche Begrenzung für Inspektionen auf

Ab sofort ist für Vertragspartner von JobRad die Inspektion ganzjährig verfügbar. Die bisherige Begrenzung auf das Winterhalbjahr entfällt. Dies teilt das Unternehmen aus Freiburg soeben mit. Die Regelung gilt für alle JobRadler, die

den Zusatzservice „JobRad Inspektion“ gebucht haben und auch für bereits laufende Verträge. Die erste Inspektion ist von jetzt an immer ab dem 7. Monat nach Vertragsstart möglich, wobei das Vertragsjahr in der Regel zum 1. des Folgemonats nach der Übernahme beginnt. Startete der Vertrag beispielsweise zum 1. Februar 2019, läuft das erste Vertragsjahr bis zum 31. Januar 2020, das zweite bis zum 31. Januar 2021, das dritte und letzte bis zum 31. Januar 2022. Über die gesamte Leasinglaufzeit sind somit drei Inspektionen abrufbar. Der Leistungsumfang der JobRad-Inspektion bleibt unverändert, ebenso die Abwicklung und Abrechnung im Fachhändlerportal.

Einem JobRadler, der den Service gebucht hat, steht pro Vertragsjahr eine Inspektion zur Verfügung. Vom Hersteller veranlasste Erstinspektionen bleiben weiterhin von der Abrechnung als „JobRad Inspektion“ ausgeschlossen.

24. Januar 2020 von Jürgen Wetzstein

Verknüpfte Firmen abonnieren

JobRad GmbH
Nur für Abonnenten
News
Nur für Abonnenten
Kommentare
Nur für Abonnenten
Stellenmarkt
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login