Rahmenbedingungen geändert:
JobRad GmbH hebt zeitliche Begrenzung für Inspektionen auf
den Zusatzservice „JobRad Inspektion“ gebucht haben und auch für bereits laufende Verträge. Die erste Inspektion ist von jetzt an immer ab dem 7. Monat nach Vertragsstart möglich, wobei das Vertragsjahr in der Regel zum 1. des Folgemonats nach der Übernahme beginnt. Startete der Vertrag beispielsweise zum 1. Februar 2019, läuft das erste Vertragsjahr bis zum 31. Januar 2020, das zweite bis zum 31. Januar 2021, das dritte und letzte bis zum 31. Januar 2022. Über die gesamte Leasinglaufzeit sind somit drei Inspektionen abrufbar. Der Leistungsumfang der JobRad-Inspektion bleibt unverändert, ebenso die Abwicklung und Abrechnung im Fachhändlerportal.
Einem JobRadler, der den Service gebucht hat, steht pro Vertragsjahr eine Inspektion zur Verfügung. Vom Hersteller veranlasste Erstinspektionen bleiben weiterhin von der Abrechnung als „JobRad Inspektion“ ausgeschlossen.
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