Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Kein Anspruch auf Entgelt bei Corona-Schließung
Viele Läden mussten aufgrund der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung ihre Läden schließen. Eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin eines Nähmaschinenhandels in Bremen wollte das entfallene Entgelt aufgrund des Lockdowns von ihrem Arbeitgeber einklagen.
In der Vorinstanz hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Sinne der Klägerin, also für die Nachzahlung entschieden. Die Beklagte ging in Revision. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage nun ab und erklärte die Entscheidung (5 AZR 211/21) so: „In einem solchen Fall realisiert sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage.“
Die vollständige Begründung ist auf der Website des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht worden.
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