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Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Kein Anspruch auf Entgelt bei Corona-Schließung

In einem Urteil vom 13. Oktober hat das Bundesarbeitsgericht eine Klage wegen Entgeltzahlungen abgewiesen. Die Schließung falle nicht unter das Betriebsrisiko, sondern sei als „allgemeines Lebensrisiko“ von allen zu tragen.

Viele Läden mussten aufgrund der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung ihre Läden schließen. Eine geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin eines Nähmaschinenhandels in Bremen wollte das entfallene Entgelt aufgrund des Lockdowns von ihrem Arbeitgeber einklagen.

In der Vorinstanz hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen im Sinne der Klägerin, also für die Nachzahlung entschieden. Die Beklagte ging in Revision. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage nun ab und erklärte die Entscheidung (5 AZR 211/21) so: „In einem solchen Fall realisiert sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung ist vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage.“

Die vollständige Begründung ist auf der Website des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht worden.

20. Oktober 2021 von Sebastian Gengenbach
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