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StVO-Novelle im Bundesrat:

Keine Kompromisse beim Schutz von Radfahrerinnen und Fußgängern

Der Bundesrat nimmt sich am Freitag die zuletzt vieldiskutierten StVO-Novelle vor. Was der VCD vom vorliegenden Kompromissvorschlag hält.

Nach wochenlangem Hin und Her befasst sich der Bundesrat an diesem Freitag erneut mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Bundesverkehrsminister Scheuer drängt darauf, die schärferen Sanktionen abzumildern. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, dass Fahrverbote unter anderem nur vor Schulen und Kitas und im Wiederholungsfall drohen sollen - aus Sicht des VCD ein fatales Signal, das Raser ermutigt und Menschenleben gefährdet.

"Verdient den Namen nicht"

„Der vorliegende Kompromiss verdient seinen Namen nicht“, erklärt Kerstin Haarmann, die Bundesvorsitzende des VCD. „Dass schärfere Regeln für Raser innerorts nur vor Schulen und Kitas gelten sollen, können wir nicht akzeptieren. Schulwege beginnen nicht erst kurz vor der Schule. Und nicht nur Kinder brauchen mehr Schutz und Rücksichtnahme im Verkehr. Außerorts sollen die strengeren Regeln nur in Baustellenabschnitten gelten. Für die rund 400.000 Menschen, die jährlich im Straßenverkehr verletzt werden, ist dieser Kompromiss ein Schlag ins Gesicht.“
Nach der Änderung der StVO drohte der Führerscheinentzug, wenn innerorts 21 oder außerorts 26 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren wurde. Die neue Regelung wird wegen eines entdeckten Formfehlers aber nicht angewendet. Einkassierte Führerscheine wurden wieder zurückgegeben.

„Dass besserer Schutz von Fußgängerinnen und Radfahrenden im Straßenverkehr an einem Formfehler zu scheitern droht, ist wirklich mehr als ärgerlich“, sagt Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. „Wer statt mit Tempo 30 mit 50 km/h durch die Innenstadt fährt, gefährdet Menschenleben. Läuft beispielsweise ein Kind unvermittelt auf die Straße, kommt ein Auto bei 30 km/h nach rund 13 Metern zum Stehen. Bei Tempo 50 hat noch nicht einmal der Bremsvorgang begonnen.“
Der VCD appelliert daher an die Länderkammer, dafür zu stimmen, dass lediglich der Formfehler korrigiert und die im Bundesrat bereits verabschiedete StVO-Novelle wieder in Kraft gesetzt wird. Damit würden die Länder ein wichtiges Signal für mehr Sicherheit im Straßenverkehr senden.

17. September 2020 von Pressemitteilung

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