Beschluss mit Streitpotential:
Keine Lockerungen für Schweizer Fahrradhändler bis 11. Mai
Im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz des Bundesrats drängten Rechtsbürgerliche und Lobbyisten ins Rampenlicht, um die Wichtigkeit einer raschen Rückkehr zur Normalität zu betonen und die Priorisierung ihrer Auftraggeber zu fordern. Nun steht der Fahrplan des Bundesrats in Richtung Normalität fest, und die Fahrradbranche schaut dabei zunächst einmal in die Röhre. Denn der Kreis der Unternehmen, die bereits ab dem 27. April wieder Kunden bedienen dürfen, ist eng gezogen - und durchaus willkürlich.
Laut dem Plan des Bundesrates dürfen zuerst Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Blumenläden sowie Anbieter von personenbezogenen Dienstleistungen, konkret Coiffeure, Tätowier- und Makeup-Studios sowie Physiotherapeuten, wieder Kunden bedienen. Kein Wort wurde dagegen über den Sport- oder Velohandel verloren. Damit muss dieser wohl wie die anderen Detailhändler auch bis mindestens 11. Mai weiter mit strikten Restriktionen leben, wie sie seit dem 17. März gelten.
„Der heutige Bundesratsentscheid orientiert sich leider nicht am Sicherheitskonzept der Branche", bemängelt 2rad Schweiz-Geschäftsführer Daniel Schärer. "Als Dachverband des Schweizerischen Zweiradgewerbes sind wir darum enttäuscht über diesen Entscheid. Unsere Betriebe haben bereits vier Wochen Erfahrung mit dieser außerordentlichen Lage. In dieser Zeit haben sie gelernt, wie die notwendigen Abstände und Hygienevorschriften eingehalten werden können, wie der Zahlungsvorgang ablaufen muss und welche weiteren Maßnahmen im Geschäft notwendig sind. Das haben die Zweiradbetriebe sehr gut gemacht."
Der Fahrplan des Bundesrates Richtung Normalität dürfte in den kommenden Tagen heiß diskutiert werden - der Schweizerische Gewerbeverband spricht gar von einem Schlag ins Gesicht der Detailisten, die gegenüber Großverteilern weiterhin diskriminiert würden. Viele Baumärkte und Gartencenter verkaufen schließlich auch Fahrräder.
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