EU-Kommission
Kennzeichenpflicht für Pedelecs ist vom Tisch
Die Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge in der EU über eine obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass ein in einem EU-Mitgliedsstaat haftpflichtversichertes Fahrzeug in der gesamten EU in den Genuss der Deckung kommt. Schon zu Beginn des Jahres 2019 lag in Brüssel ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, der die Versicherungspflicht von den schnellen E-Bikes auf alle Velos mit elektrischem Hilfsmotor ausweiten wollte, da diese neu als Kraftfahrzeuge definiert werden sollten. Gegen dieses Ansinnen, das den E-Bike-Boom wohl schnell beendet hätte, richteten sich die European Cycling Federation (ECF) und die Vereinigung der europäischen Veloindustrie (Conebi). Dank ihrem Lobbying konnte das Ansinnen der EU-Kommission vom EU-Parlament abgeblockt werden.
Im Rahmen von Verhandlungen zur weiteren Harmonisierung von Regeln für Kfz-Versicherungen kam nun die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für alle E-Bikes wieder auf die Traktandenliste. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stellte sich aber unmissverständlich gegen dieses Ansinnen - und setzte sich damit durch: Eine Überregulierung des E-Bike-Markts müsse aus wirtschaftlichen wie verkehrspolitischen Gründen vermieden werden, so die Begründung.
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