Per Gerichtsurteil
Krankenkasse muss Reha-Tandem bezahlen
Bereits 2017 hatte das schwerbehinderte Mädchen bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf ein Pino Steps von Hase Bikes eingereicht. Trotz der beigefügte ärztlichen Verordnung sah der Medizinische Dienst der Krankenkasse keinen Grund, das Tandem ohne Hilfsmittelnummer zu bewilligen.
Vier Jahre bis zur Entscheidung
Die Familie legte Widerspruch bei der Krankenkasse ein und entschied sich schließlich zu klagen. Vor dem Sozialgericht Hannover wurde der Fall im Juli 2021 dann endlich entschieden. Die Kosten für das Pino Steps und die außergerichtlichen Kosten muss die Krankenkasse tragen, so die Entscheidung. Begründet wurde das Urteil durch die besonderen Vorzüge des Rades zum mittelbaren Behinderungsausgleich des Mädchens. Durch eine Hirnschädigung kann das Mädchen sich nicht selbst fortbewegen. Das Rad sichert das Grundbedürfnis nach Mobilität des jungen Menschen.
Ablehnung kein Einzelfall
„Es ist nicht selten, dass Anträge abgelehnt werden, insbesondere, wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt ohne Hilfsmittelnummer handelt. Wichtig ist, dass man sich nicht verunsichern lässt und hartnäckig bleibt“, sagt Stephan Moldenhauer, Reha-Experte bei Hase Bikes. Da viele Menschen sich durch die Ablehnung im ersten Schritt abschrecken ließen, hat die Firma gemeinsam mit einem Fachanwalt und Experten für Hilfsmittelversorgung einen Ratgeber veröffentlicht. Darin erklären sie den Prozess, also die Antragsstellung und wie man mit abgelehnten Anträgen umgehen könne. Auch die Möglichkeit der Klage wird beleuchtet. Der Ratgeber steht auf der Firmenwebsite zum kostenlosen Download bereit.
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