Selektives Vertriebssystem
Fahrradträger-Anbieter Uebler siegt wieder vor Gericht
im Fall der Verkaufsplattform Amazon. Wie es von Uebler heißt, besitze Amazon keinerlei Nutzungslizenz und sei auch nicht Mitglied des selektiven Vertriebssystems. Gleichwohl seien Uebler-Produkte von Amazon selbst angeboten und dabei Originalbilder verwendet worden, die ein anderer Händler zuvor auf die Amazon-Handelsplatt form hochgeladen hatte. Gegen diese Verletzung der Urheberrechte von Uebler klagte das Unternehmen gegen Amazon und bekam vor dem Landesgericht Nürnberg-Fürth Recht. Im ergangenen Urteil (AZ 3 O 5732/13 vom 17.12.2014) folgte das Gericht der Klage von Uebler und verurteilte Amazon auf strafbewehrte Unterlassung.
Von Uebler heißt es dazu: „Das Urteil unterstreicht insbesondere auch, dass auch internationale Handels- und Dienstleistungsunternehmen wie die Amazon EU S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg, sich an nationales Recht halten müssen.“
Uebler hatte ein ähnliches Urteil bereits im August 2014 gegen einen anderen Online-Händler erzielt (velobiz.de berichtete) .
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