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Der Metz Moover kann legal losrollen.
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Legal im Straßenverkehr unterwegs:

Metz-Moover erhält eine Sondergenehmigung

Noch steht die finale Verabschiedung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) aus, welche die Zulassung dieser noch neuen Fahrzeuggattung für den Straßenverkehr in Deutschland regelt. Mit der Folge, dass bislang diese Fahrzeuge nicht legal auf öffentlichen Wegen genutzt werden dürfen. Einen Schritt weiter ist hier offenbar Metz mecatech mit dem E-Scooter „Moover“, für den aufgrund einer Sondergenehmigung ab sofort „freie Fahrt“ mit bestimmten Auflagen gilt.

Der Metz Moover kann legal losrollen.Der Metz Moover kann legal losrollen.

Wie das Unternehmen mitteilt, habe Metz diese Sondergenehmigung mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamtes erhalten – als erster Hersteller in Deutschland. Damit dürfe das Fahrzeug auf deutschen Straßen und ausgewiesenen Radwegen fahren. Zudem habe ein akkreditiertes Prüfinstitut den „Moover“ in Anlehnung an die Pedelec-Norm DIN EN 15194 getestet und als sicher befunden.

Die Sonderzulassung für den „Moover“ erfolgte laut Hersteller in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas. Diese Zulassung sei gültig, bis die neue, derzeit noch ausstehende eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) in Kraft getreten ist. Alle bis zu diesem Zeitpunkt verkauften Fahrzeuge würden automatisch der in der eKFV beschriebenen Fahrzeugklasse zugeordnet und könnten in Zukunft bedenkenlos weitergefahren werden, heißt es zudem von Metz.

Aufgrund dieser vorzeitigen Legalisierung startet Metz zum 1. März mit Vertrieb des E-Scooters über ausgewählte Fachhändler. Bisher konnte Metz den „Moover“, der bereits im Jahr 2018 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wurde (velobiz.de berichtete) , nur außerhalb Deutschlands vermarkten. Der Verkaufspreis beträgt 1998 EUR. Drei Farben sind erhältlich.

Bedingungen

Für den Metz „Moover“ muss der Halter eine (nicht personengebundene) Haftpflichtversicherung für 35,70 EUR abschließen. Mit der Versicherung bekommt der Kunde eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette. Zudem muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein und zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Ein Fahrradhelm muss zwar beim Fahren nicht getragen werden, dies wird aber von Metz empfohlen.

25. Februar 2019 von Jürgen Wetzstein

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