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Empfindliche Geldbußen drohen

Mindestprofiltiefe von schnellen E-Bikes ist oftmals unbekannt

Die StVZO fordert bei Reifen an schnellen E-Bikes eine Mindestprofiltiefe. Diese Vorschrift sei jedoch wenig bekannt, heißt es soeben vom ADFC. Demnach müssen Fahrräder, die mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, eine Profiltiefe von mindestens

1 mm haben. Nur Fahrräder ohne Motor und Pedelecs kommen mit weniger Profil oder sogar mit profillosen Reifen aus.

Nach § 36 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen "Luftreifen von Kraftfahrzeugen" mit Profilrillen versehen sein. Pedelecs gelten nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder, weil ihr Elektromotor mit höchstens 250 Watt Leistung nur beim Mittreten bis 25 km/h Unterstützung leistet.

Alles, was darüber hinausgeht, ist nach der StVZO ein Kraftfahrzeug. Das betrifft E-Bikes mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung und die schnellen E-Bikes, die erst bei 45 km/h abregeln. Sie leisten bis zu 500 Watt und haben eine Betriebserlaubnis als Leichtmofa oder Kleinkraftrad sowie ein Versicherungskennzeichen. Ihre Reifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 1 mm aufweisen.

Solche Elektrofahrräder werden von den Herstellern mit Fahrradreifen ausgeliefert, die schon im Neuzustand weniger oder kaum mehr als 1 mm Profil haben. Karsten Hübener, ADFC-Bundesvorsitzender: „Die Gutachter und die Straßenverkehrsbehörden der Länder achten offenbar nicht darauf, ob die Reifen von schnellen Elektroräder den gesetzlichen Anforderungen an die Profiltiefe entsprechen. Die Rechtslage ist an sich eindeutig, aber nicht praxistauglich.“

Durch die normale Abnutzung wird die zulässige Mindestprofiltiefe bald unterschritten – und dann kann es für die Fahrer bei einer Kontrolle teuer werden. Zur Mängelkarte der Polizei kommt ein Bußgeld hinzu, das nur beim Mofa 25 Euro beträgt. Die schnellen E-Bikes sind aber keine Leichtmofa, sondern Kleinkrafträder der Klasse L1e. Ein Verstoß gegen die Profilvorschrift kostet bei solchen Kfz 50 Euro und bringt zusätzlich drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister mit sich.

14. Mai 2010 von Jürgen Wetzstein

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