Dauerbrenner Fahrradbeleuchtung
NDR-Sendung wirft ein schlechtes Licht auf die Branche
Hauptthema waren einmal mehr Aufstecklichter für Fahrräder, die nach aktuell geltender StVZO als alleinige Beleuchtung nur für Rennräder unter 11 Kilogramm Gewicht zugelassen sind und ansonsten nur im Straßenverkehr als Zusatzbeleuchtung neben einer dynamobetriebenen Beleuchtung genutzt werden dürfen – sofern sie eine Zulassung nach StVZO besitzen.
Ob diese Regelung angesichts der technischen Weiterentwicklung von Aufstecklampen in den letzten Jahren überhaupt noch zeitgemäß ist, dies wurde im Beitrag leider nicht thematisiert. Insofern beschränkte man sich auf geltendes Recht, um kritisch die vier ausgewählten Frontleuchten (alle im Preisbereich rund um 20 EUR) unter die Lupe zu nehmen.
Geprüft wurde im Lichttechnischen Institut in Karlsruhe, aber auch Verpackung und entsprechende Hinweise auf StVZO-Konformität wurden untersucht. Die Ergebnisse waren letztendlich für die Prüfer enttäuschend und entsprechend negativ fielen die Urteile über die angebotenen Lampen aus.
Der NDR-Beitrag von gestern ist weiterhin noch im Internet zu sehen unter
http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/technik/fahrradlampen103.html
und dauert rund sechs Minuten.
für unsere Abonnenten sichtbar.