Ab 1. November
Neue Händler-Entgelte für Girocard Transaktionen
die sie für die Transaktionen mittels EC-Karte und PIN an die Banken bezahlen müssen, auf eine neue Basis gestellt. Bislang galt eine einheitliche Abrechnung von 0,3 Prozent des Umsatzes, mindestens jedoch acht Cent je Transaktion. Das Bundeskartellamt hatte die zentrale Entgeltgestaltung der deutschen Kreditwirtschaft bemängelt und mit Frist zum 1. November ein neues Entgeltmodell eingefordert. „Mit der jetzt umgesetzten Neuordnung der Entgelte ergeben sich nach ersten Umfragen durchaus beachtenswerte Senkungen. Jedoch sind wir von echtem Wettbewerb noch weit entfernt. Und auch eine vom Kartellamt bereits angemahnte weitere Verbesserung bis Ende 2016 wird daran nichts Wesentliches ändern“, Binnebößel.
Der HDE fordert daher weitergehende Maßnahmen. Neben der Einbeziehung des Verfahrens in die europäische Regulierung über höchstzulässige Interbankenentgelte – die sogenannte MIF-Verordnung - müsse auch das teilweise im Wettbewerb stehende elektronische Lastschriftverfahren ELV gestärkt werden. Binnebößel: „Erst wenn es gelingt, für ELV die gleichen technischen Grundlagen zu schaffen, wie sie Girocard verwendet, besteht Wettbewerb auf Augenhöhe. Dazu muss allerdings die Kreditwirtschaft ihre Prozesse für dritte Dienstleister zugänglich machen.“
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