2 Minuten Lesedauer

Neue Regeln für die Beleuchtung am Fahrrad:

Neue StVZO tritt heute in Kraft

Jetzt ist es offiziell: Mit der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt ab heute eine neue Fassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft, mit der ab sofort

auch der Betrieb der Fahrradbeleuchtung mit einer Batterie oder einem Akku erlaubt ist. In §67 Abs. 1 der StVZO heißt es demmnach seit heute: "Fahrräder müssen für den Betrieb des Schweinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder mit einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batteriedauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein."

1. August 2013 von Markus Fritsch
Velobiz Plus
Die Kommentare sind nur
für unsere Abonnenten sichtbar.
Jahres-Abo
115 € pro Jahr
  • 12 Monate Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
  • 10 Ausgaben des exklusiven velobiz.de Magazins
Jetzt freischalten
30-Tage-Zugang
Einmalig 19 €
  • 30 Tage Zugriff auf alle Inhalte von velobiz.de
  • täglicher Newsletter mit Brancheninfos
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent?
Zum Login