Regelungen geändert
Neuer Schwung für E-Mountainbikes in den USA
In vielen Ausflugsgebieten und Nationalparks der Vereinigten Staaten bilden sogenannte „shared-use trails“ das Gros des Wegnetzes. Den Wanderwegen in der Schweiz nicht unähnlich, stehen diese Wege Fußgängern ebenso offen wie Mountainbikern oder Reitern. E-Mountainbikes waren bisher auf diesen Wegen aber bestenfalls ausnahmsweise toleriert. Dagegen wehrte sich die Velo-Lobbyorganisation People for Bikes - und fand beim Innenministerium der Trump-Administration nun Gehör: Vor rund einem Jahr wurde ein bekannter Wanderweg in Arizona als Pilotprojekt ausgewählt. Anhand der Erfahrungen auf diesem Weg sollten die Parkverwaltungen in den verschiedenen Bundesstaaten über das weitere Vorgehen entscheiden.
Nun ist eine Entscheidung gefallen, der viele Wanderwege in den Vereinigten Staaten für E-Mountainbikes öffnet und so diesem Markt weiteren Schwung verleihen dürfte. Voraussetzung ist, dass ein E-Bike über Kurbeln und Pedale verfügt und der Hilfsantrieb nicht mehr als 750 Watt Leistung liefert. In der Begründung dieser Entscheidung heißt es, dass E-Mountainbikes namentlich dem älteren und weniger fitten Teil der Bevölkerung den Zugang zur Natur erleichterten. Eine Einschränkung wurde dennoch beschlossen: Auf besonders exponierten oder von Erosion geschädigten Wegen kann die Parkverwaltung strengere Vorschriften erlassen. Und in sogenannten Wildgebieten („wilderness areas“) haben weder E-Mountainbikes noch konventionelle Velos etwas verloren.
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